@Hendrix
Boah, was für eine Sauerei!
Wie TBone sagt: Eine Zündkerze lockert sich in der Regel nur, wenn sie mit falschem Drehmoment angezogen worden ist:
Die Werkstatt haftet (Nachbesserungspflicht).
Hast du dir die defekte Zündkerze aushändigen lassen? "Verbrannt" ist unspezifisch.
Es ist naheliegend, dass es sich dabei um einen Folgeschaden handelt. Hier sind ein paar
Schadensbilder (s. Isolatorbruch).
Bei eingebauten Ersatzteilen haftet die Werkstatt grundsätzlich für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden waren. Da die Nachweispflicht dem Kunden hierfür nicht zuzumuten ist, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Mängel, die innerhalb eines halben Jahres auftreten, bereits bei der Übergabe vorhanden waren:
Die Werkstatt haftet.
Dir 85 Euro abzuknöpfen, ist völlig inakzeptabel und entbehrt jeder Grundlage.
Gruß, Werner
Edit: Eine
Quelle bezüglich Haftung beim ADAC.