Du fühltest dich bedroht durch den Typen mit Schlagring und hast eben seiner Nase eine Kurve verpasst.
Die Notwehr ist in §32 StGB geregelt:
§32 StGB Abs. 2 schrieb
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Aber: Von Notwehr kann nicht mehr gesprochen werden, wenn du dich z.Bsp. mit einer Eisenstange an seiner Nase vergriffen hast 😉
Je nach Anzahl der Zeugen, wird ggf. Aussage gegen Aussage stehen. Zumal haben die Polizisten einen Schlagring bei dem vermeindlichen Opfer gefunden, weshalb ich eher zu deinen Gunsten tendieren würde.