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Du fühltest dich bedroht durch den Typen mit Schlagring und hast eben seiner Nase eine Kurve verpasst.
Die Notwehr ist in §32 StGB geregelt:
Je nach Anzahl der Zeugen, wird ggf. Aussage gegen Aussage stehen. Zumal haben die Polizisten einen Schlagring bei dem vermeindlichen Opfer gefunden, weshalb ich eher zu deinen Gunsten tendieren würde.
Die Notwehr ist in §32 StGB geregelt:
Aber: Von Notwehr kann nicht mehr gesprochen werden, wenn du dich z.Bsp. mit einer Eisenstange an seiner Nase vergriffen hast 😉§32 StGB Abs. 2 schrieb Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Je nach Anzahl der Zeugen, wird ggf. Aussage gegen Aussage stehen. Zumal haben die Polizisten einen Schlagring bei dem vermeindlichen Opfer gefunden, weshalb ich eher zu deinen Gunsten tendieren würde.