98.184 Mitzeichner
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860
Ob wir die 100.000 noch voll bekommen?
Mittlerweile habe ich noch zwei Briefe bekommen:
Staatsanwaltschaft Berlin:
Aktenzeichen erhalten.
(Strafanzeige gegen Frau Ursula Gertrud von der Leyen geb. Albrecht,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Staatsanwaltschaft Hamburg:
Aktenzeichen erhalten.
(Strafanzeige gegen Herrn Dr. Eric Heitzer, Mitglied der Geschäftsleitung Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH)
Gestern habe ich gelesen, dass sich der Bundestag heute mit dem Gesetzentwurf beschäftigt.
Ziemlich kurzfristig 🙁
Aber da ich gerade ein Schreiben an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages vorbereite (der wird sich ja demnächst mit der Petition beschäftigen müssen), habe ich den Text etwas umgeschrieben und noch schnell an einige Bundestagsabgeordnete geschickt.
Lesen soll ja bilden 😉
Die E-Mail ging erstmal an die Fraktionsvorsitzende und/oder Stellvertreter wie z.B. Volker Kauder, Wolfgang Bosbach, Peter Struck usw............
Ich habe auch eine "bessere Lösung" vorgeschlagen:
Die britische Internet Watch Foundation (IWF
http://www.iwf.org.uk) zählt Internetseiten mit Kinderpornographie und veröffentlicht regelmäßig Zahlen hierzu.
Die IWF veröffentlichte ende April 2009 ihren Jahresbericht. Dort war zu lesen, dass die IWF in 2008 genau 1536 Websites mit kinderpornographischen Inhalt zählte.
Das waren gegenüber 2007 fast 10% weniger und gegenüber 2006 sogar fast 21% weniger!!!
Wenn es also „Weltweit“ nur 1536 Websites mit Kinderpornographie gibt warum sperrt man nicht einfach, nach einer Prüfung, genau diese Seiten?
Das Telekommunikationsgesetz könnte so geändert werden, dass unser Bundeskriminalamt (BKA) vom IWF die Liste mit den Internetseiten bezieht. Diese Prüft und dann an die Internetprovider weiterleitet um exakt diese Seiten zu sperren.
Ein Filter wäre folglich nicht nötig!
Mit diesem Vorschlag würden Sie zum einen alle Befürworter einer Sperre befriedigen, aber auch alle Gegner einer Sperre.
Und Sie hätten bewiesen, dass Sie die Grundrechte der Bürger aber auch die Grundrechte der Opfer berücksichtigt haben.
Wenn es Ihnen also wirklich um den Schutz der Kinder geht, warum wollen Sie dann die Internetseiten nur „verstecken“ anstatt richtig gegen die Seiten und gegen deren Betreiber vorzugehen?
Im § 176 StGB geht es um sexueller Missbrauch von Kindern und um pornographische Abbildungen. Dort geht es um Person unter vierzehn Jahren (Kind).
Gesetze sind also vorhanden. Warum wird dann nicht ermittelt?
Wir werden sehen......