Echt? Ist das so im Sozialismus?
Sorry wenn ich unrecht hatte, ich war der festen Überzeugung es wäre Arbeitsrecht, dass der Jahresurlaub dann nicht angerechnet wird. Ist diese Regelung vielleicht in einigen Tarifverträgen verankert? Also in meinem Ausbildungsbetrieb (schon viele Jahre her) gab es diese Regelung auf jeden Fall (Tarifbereich der IG Metall).
Hab mal ein bisserl wild rumgegoogelt und widersprüchliches gefunden, also Seiten die das bestätigen was omee geschrieben hat und dieses hier:
"... Die nachgewiesene Zeit der Erkrankung wird nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Allerdings bedeutet das nicht, dass sich der Urlaub automatisch um die Krankheitstage verlängert: "Der Arbeitnehmer darf nicht einfach die Tage anhängen und der Arbeitgeber darf dieses nicht von seinen Angestellten verlangen", sagt Platow. Handelte es sich um Resturlaub, verfällt dieser außerdem nicht automatisch zum 31. Dezember des laufenden oder zum 31. März des Folgejahres: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch bei Erkrankung erhalten bleibt. "Das gilt allerdings nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen", schränkt der Rechtsexperte ein. Alles, was darüber liegt, ist dann doch weg."
(Auszug aus
http://www.freiepresse.de/SPECIALS/AUS__UND_WEITERBILDUNG/ARBEITSRECHT/1492460.html)
Und:
"... Nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Düsseldorf verfällt der gesetzliche Anspruch auf Erholungsurlaub von jährlich 4 Wochen bei Krankheit nicht. Vorangegangen war eine Entscheidung des Europäische Gerichtshofs vom 20.01.2009 (Rs. C-350-06) über die Auslegung der europarechtlichen Urlaubsregelung in Art. 7 der EG-Richtlinie 2003/88. ..."
(Auszug aus
http://log.handakte.de/16500/arbeitsrecht-urlaub-verfallt-auch-bei-krankschreibung-nicht/)
Sinn des Urlaubs ist es ja dass wir uns erholen und so unsere Arbeitskraft erhalten. Wir machen den Urlaub doch nur für unseren Arbeitgeber!^^
Erholung kann aber schlecht statt finden wenn wir während des geplanten 3 wöchigen Sommerurlaubs mit Rücken im Bett liegen.