mannohneschuh schriebHeißt das wenn ein Autoverkäufer mir ein Auto anpreist "bis zu 315km/h schnell" muss ich damit rechnen das ich nur 50km/h fahren kann weil ich die angepriesene Geschwindigkeit erst nach einer gewissen Fallhöhe erreichen kann?
Autos werden gemeinhin nicht mit „bis-zu"-Geschwindigkeiten beworben und haben eine vom Hersteller Garantierte Mindestgeschwindigkeit.
Zum Thema:
In diesem Thread scheint gerade bei denen, die mit „Nacherfüllung", „Nachbesserung" und dergleichen um sich schmeißen ein eklatantes Missverständnis vorzuliegen: Ein Internetzugang ist eine Dienstleistung. Die Nachbesserung findet bei Sachmängeln Anwendung, Dienstleistungen sind keine Sachen im rechtlichen Sinne, ergo kann dort auch keine Nacherfüllung/Nachbesserung stattfinden, zudem kann eine Zeitlich erbrachte Dienstleistung nicht „Nacherfüllt" werden, da die betreffende Zeit schon verstrichen ist.
Der Provider begeht nur dann Vertragsbruch, wenn er sich des Problems nicht annimmt. Die Schwierigkeit ist halt, dass die Verfügbarkeitsgarantie von 14 Tagen gerechnet auf ein Betriebswirtschaftliches Normjahr (360 Tage) zwar bei 96 Prozent liegt (eigentlich ein schlechtes Beispiel, da heutzutage üblicher Weise 98 Prozent angegeben werden), es bei Privatkundenanschlüssen aber meist einschränkende Klauseln gibt (bestimmte Schäden ausgenommen, z.B.). Zweites Problem ist: Das Sonderkündigungsrecht greift nur dann, wenn der Provider sich des Problems nicht annimmt, und dich zum Beispiel 14 Tage lang „mit Ausreden vertröstet", aber in Wirklichkeit nichts unternimmt. Wenn der Provider auf die Rückmeldung eines von ihm beauftragten Dienstleisters (im Falle eines Problems im HVT oder generell irgendwo in der TAL ist dies der betreibende Carrier, und das ist in den allermeisten Fällen die DTAG) wartet, greift die Verfügbarkeitsgarantie nicht. Es zählt nur die Netto-Ausfallzeit. Aktive Arbeitszeit zur Entstörung zählt also nicht, und dazu zählt eben auch das Warten auf Rückmeldungen.
Ein HVT-Ausfall ist immer wieder „lustig", weil gleich RICHTIG viele Kunden betroffen sind. Wesentlich häufiger ist aber, dass ein DSLAM oder KVz (vor allem die 59er von ADC/Krone werden nach einigen Jahren undicht, da kommt dann ein Unwetter und … Offline *g*) die Beuge macht. Gerade die älteren Geräte sind toll, weil ganz schön Wetterfühlig *g* Auch mit den dicken neuen gab es zu Anfang im Sommer Hitzeprobleme. Im Winter fällt da auch gern was aus. Nicht weil es kalt ist, sondern weil die Teile warm werden, Stichwort: Kondenswasser. Wetterbedingte Ausfälle sind definitiv „höhere Gewalt", wo dann die Verfügbarkeitsgarantie bei Privatkunden nicht greift, gehören aber selbstverständlich nicht mit „Warten Sie auf besseres Wetter!" abgekanzelt, sondern aktiv Entstört – z.B. indem der Carrier endlich den Scheiß 59er rausschmeißt *grr* 🙂
Man hat bei einer Sache das Recht auf Nachbesserung. Das Recht auf Minderung (der monatlich zu entrichtenden Gebühr) hat man bei einer Dienstleistung (hier: Internetzugang) nicht, wohl aber darauf, dass einem der außerhalb der Verfügbarkeitsgarantie liegende Nicht-Nutzbarkeits-Zeitraum nicht in Rechnung gestellt, bzw. erstattet wird, wenn man nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht – Wobei man dann erst recht noch warten muss, weil dann erst die Störung behoben wird, danach der Vertrag aufgelöst wird, der übernehmende Anbieter beim Carrier die Leitung beantragen muss, die Leitung vom Carrier erst beim alten Anbieter abgeschaltet, und beim neuen Anbieter aufgeschaltet werden muss, und dann die Rufnummern portiert werden.
Ich weiß nicht, wie das anderen Berufskollegen geht, aber mir ist an der Hotline das „pseudorechtliche Gedrohe" echt zuwider. Erstens bringt das nichts, da rechtlich nicht begründet, zweitens wird der IT-Support von praktisch jedem ISP an einen Dienstleister ausgelagert, und dessen Mitarbeitern ist es herzlich egal, ob der Anrufer mit dem Anwalt droht, und auf „Nachbesserung" pocht, und einen Verdienstausfall geltend machen will (ein Klick, und es stellt sich raus, dass der Kunde ein Privatkunde ist, und damit gar keinen Verdienstausfall geltend machen kann *g*), weil der Mitarbeiter davon weder beeinträchtigt wird, noch es verhindern kann.
Allerdings muss ich sagen, dass die Supportqualität bei manchen Anbietern echt unter aller Sau ist. Wenn hier CAs mitlesen sollten: Freunde, bitte, Erzählt den Anrufern keine doch bitte Scheiße, da hat weder euer Arbeitgeber, noch der Auftraggeber, noch der Kunde was von!