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  • Abmahnung wegen "Unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen"

Vorweg - ich will nicht irgendetwas Illegales verbreiten, sondern sicher gehen, dass andere NICHT gegen das Gesetz verstoßen.

Sollte dieses Thema dennoch gegen die Regeln des Forums verstoßen, dann bitte sofort löschen...

Nun aber. In der Tat habe ich mit ktorrent einige mp3 Dateien heruntergeladen. Kurz darauf erhielt ich eine Abmahnung von einer Kanzlei aus Hamburg, die mit heftigsten Strafen drohte.

Wenn ich es richtig verstanden habe, begründete sich die Abmahnung darauf, dass ich eine dieser Dateien auch zum Upload zur Verfügung gestellt hatte.

Da ich überhaupt ein Torrent-Newbie bin, habe ich keine Ahnung, was ich da falsch gemacht habe. Letztendlich hat mich der Spaß 300 Euronen gekostet, und ich musste versichern, dass ich derartige Machenschaften unter drohender Todesstrafe in Zukunft tunlich lassen würde.

Ich glaube nicht, dass ich der Einzige bin, der Opfer dieser Geldmacherei ist, und würde mich freuen, wenn man eine "Gebrauchsanleitung" oder zumindest Tipps zusammentragen könnte, wie andere diese Schikaniererei vermeiden können...
Wenn du ein Torrent runterlädst, stellst du den Torrent gleichzeitig auch anderen zur Verfügung. Das ist ja gerade Sinn der Sache. Und bei urheberrechtlioch geschütztem Material ist das eben verboten. Also: Keine MP3s per Torrent oder ähnlichen P2P Netzwerken runterladen. Kauf lieber CDs. Da hast du mehr von und es kostet dich weniger.
Dir wurde die Todesstrafe angedroht?
deadshox schriebDir wurde die Todesstrafe angedroht?
Logisch, was sonst? Den Bauch kraulen wollten sie mir nicht 😉
Tja das hat man davon wenn man sich auf dünnem Eis bewegt....... 😉

Ging aber einem Bekannten und einem Kollegen genauso. Bei dem einen war es eine Kanzlei aus München bei dem anderen auch eine Hamburger.

Einer hat bezahlt der andere ging zum Rechtsanwalt (ging um ca. 700 Eur) und hat quasi den Rat bekommen einfach zu ignorieren, da solche Kanzlei die Post wohl waschkörbeweise raushauen und es denen reicht wenn z.B. 10 % bezahlen, da die Briefe sowieso automatisiert erstellt werden. Theoretisch können sie ihn in den nächsten paar Jahren noch anzeigen. Aber zwei Jahre sind bereits vergangen und es kam nichts mehr.
Yiff schriebWenn du ein Torrent runterlädst, stellst du den Torrent gleichzeitig auch anderen zur Verfügung. Das ist ja gerade Sinn der Sache. Und bei urheberrechtlioch geschütztem Material ist das eben verboten. Also: Keine MP3s per Torrent oder ähnlichen P2P Netzwerken runterladen. Kauf lieber CDs. Da hast du mehr von und es kostet dich weniger.
Nicht wenn ich es nicht mag, dann ist es rausgeschmissenes Geld. Ich wollte erst probieren, dann kaufen bzw. spenden - eher nach dem open source Prinzip statt dem M$-Dogma.
NIEMAND kann dir mit Todesstrafe drohen!

Hast du schon bezahlt?

Ich würde es wie docloy vorgeschlagen hat und es ignorieren.

Wenn du bezahlst stimmts du dem ja sogar noch zu das du es gemacht hast.
Hab mich mit einem Medienanwalt in Verbindung gesetzt, dem derartige Briefe bekannt waren. Bei mir ging es aber nicht nur um 700 Euro sondern ein Mehrfaches davon. Der Anwalt gab mir ebenfalls die Option, es einfach zu ignorieren, was mir aber angesichts der tausende von Euro, die sie von mir wollten, nicht ganz geheuer war (dann hätte ich mich gleich pleite melden können).

Ungefähr zur gleichen Zeit haben dann auch unsere von der Industrie gebriefte Verfassungsrichter entschieden, dass man für ALLES, was in seinem Netz passiert, verantwortlich ist - sprich die Erklärung, dass man ein offenes WLAN hat, und dass irgendein Idiot darin Musik zur Verfügung gestellt hat, hätte nicht gezogen (Notiz: Muss den Chaos Computer Club kontaktieren und fragen, was sie dazu zu sagen haben...).

Ich biss lieber in den sauren Apfel und zahlte den Medienanwalt. Tja, dumm gelaufen...
deadshox schriebNIEMAND kann dir mit Todesstrafe drohen!

Hast du schon bezahlt?

Ich würde es wie docloy vorgeschlagen hat und es ignorieren.

Wenn du bezahlst stimmts du dem ja sogar noch zu das du es gemacht hast.

Nur leider ist die Abmahnung eventuell gerechtfertigt. Das Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist nunmal eine Urheberrechtsverletzung. Eventuell ist die Höhe ungerechtfertigt, da die Abmahnsumme in solchen Fällen qua Gesetz begrenzt ist. Das ist aber nur so, wenn es sich um einen einfachen Fall handelt. Da wird jeder RA argumentieren, dass dies eben kein einfacher Fall war. Da bewegt man sich auf dünnem Eis wenn man einfach nicht bezahlt.

Ich hab es doch richtig verstanden, dass du tatsächlich etwas heruntergeladen hast?

Wichtig ist auch zu wissen, dass seit dem zweiten Korb des Urheberrechtsgesetz auch der Download von "offensichtlich rechtswidrig hergestelltem Material" nicht mehr durch die Privatkopie § 53 UrhG geschützt ist. Also reicht der Download, ein Upload muss nicht stattfinden. In Tauschbörsen handelt es sich fast immer um solches "offensichtlich rechtswidrig hergestelltes Material"-

Der Rat kann nur sein, geh beim nächsten Mal zu einem Anwalt der die Unterlassungserklärung prüft bevor (!) du sie unterschreibst. Das kann dir viel Ärger ersparen. Manchmal wird nämlich die erste Erklärung sozusagen als Test genutzt, wie bereit du bist dich auf Ärger einzulassen. Wenn du dann einfach unterschreibst, kommt eine Reihe an Nachforderungen.

lg

greg

PS: Du hast zwischendurch etwas gepostet. Ich versteh nicht so ganz. Wen hast du jetzt bezahlt? Was wollten die von dir?
Danke, Greg.

Ich habe den Medienanwalt bezahlt. Dieser hat mir eine wasserdichte Unterlassungserklärung geschickt, dass ich meinen Karl-Wilhelm drunter setze und das Ganze dann samt einem Schreiben an die Kanzlei des Abmahners geschickt. Seitdem ist Schicht im Schacht.

Der Medienanwalt hat aber auch gemeint, dass der Abmahner trotz der Unterlassungserklärung auf sein Recht pochen und das Geld einfordern kann. Meist tut er es nur nicht, und wenn, dann holt er sich zuerst solche, die die Abmahnung einfach ignorierten.

Und wie ich es verstehe, ist es egal, ob man etwas heruntergeladen hat oder nicht. Der ISP, damals 1&1, stellt die Information bereit. Es könnte ja auch ein freies oder geknacktes WLAN Schuld an allem gewesen sein! Wenn ich die Sachlage recht verstehe, ist es absolut unwichtig, wer dies gemacht hat.

EDIT:
Schon wieder ein Edit, heute ist der Tippteufel bei mir unterwegs...
Naja. Aber ne TODESSTRAFE ist schon ein bisschen strange oder sehe ich das Falsch? Welche Seriöse Kanzlei droht mit Todesstrafe...
toad schriebDanke, Greg.
Ich habe den Medienanwalt bezahlt. Dieser hat mir eine wasserdichte Unterlassungserklärung geschickt, dass ich meinen Karl-Wilhelm drunter setze und das Ganze dann samt einem Schreiben an die Kanzlei des Abmahners geschickt. Seitdem ist Schicht im Schacht.
Ja das ist auch aus meiner Sicht der richtige Weg. Wie gesagt, die testen ganz gerne mal. Wenn dann Wiederstand kommt dann sind sie vorsichtiger.
toad schrieb Und wie ich es verstehe, ist es egal, ob man etwas heruntergeladen hat oder nicht. Der ISP, damals 1&1, stellt die Information bereit. Es könnte ja auch ein freies oder geknacktes WLAN Schuld an allem gewesen sein! Wenn ich die Sachlage recht verstehe, ist es absolut unwichtig, wer dies gemacht hat.
Es ist nicht ganz so einfach. Die Entscheidung des BGH ist komplex. Essenz des Ganzen ist aber, dass wenn jemand ein offenes oder leicht knackbares Wlan betreibt (wie in dem entschiedenen Fall, wo das Wlan nur durch ein Standardpasswort geschützt war) als Störer haftet. Die Beweislast, dass du nichts heruntergeladen hast liegt also bei dir. Kannst du das beweisen (was fast nie möglich sein wird) musst du auch nicht zahlen. Vor dieser Entscheidung war es immer möglich zu behaupten, das Wlan sei geknackt worden. Das wurde sehr oft als Schutzbehauptung mißbraucht.

Die Sache mit dem Down/Upload ist etwas anderes. Es geht im Prinzip darum, dass man früher wegen eines reinen Downloads nicht belangt werden konnte. Da man das geschützte Werk ja nicht selber weiterverbreitet hat und die Kopie auf dem Rechner (die durch den Download entsteht) als "Privatkopie" nach § 53 UrhG erlaubt war. Dadurch entstand eine Schutzlücke, insbesondere im Bereich der Filehoster (Rapidshare etc.). Wer da etwas heruntergeladen hat konnte nicht belangt werden. Diese Lücke ist jetzt geschlossen, da nunmehr die Kopie auf dem eigenen Rechner (die durch den Download entsteht) nur dann nach § 53 UrhG legal ist, wenn das Original (die Datei die eben bei rapidshare etc. liegt) nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Und da jedem klar ist, dass es Adobe CS5 nicht umsonst zum Download gibt, sind solche Dateien fast immer offensichtlich rechtswidrig hergestellt.
toad schrieb Der Medienanwalt hat aber auch gemeint, dass der Abmahner trotz der Unterlassungserklärung auf sein Recht pochen und das Geld einfordern kann. Meist tut er es nur nicht, und wenn, dann holt er sich zuerst solche, die die Abmahnung einfach ignorierten.
Das sehe ich auch so. Deswegen ist ignorieren auch nicht immer gut. Es scheint mir, du hast alles richtig gemacht, dir vor allem einen fähigen Anwalt gesucht. So solltest du noch recht günstig aus der ganzen Sache rauskommen.
@ deadshox

Nicht nur das, sie haben den Ablauf paragraphengenau geschildert. Die Streckbank kam noch vor der Vierteilung, aber nach der unmenschlichen Zwangsfütterung von zwanzig Cheeseburger. Wahlweise gab es auch Tacos, die man als vernünftiger Archer natürlich vorzieht...

Mannnnnn! Lass dir von mir keinen Bären aufbinden - ich habe übertrieben 😃 😃 😃
toad schrieb Und wie ich es verstehe, ist es egal, ob man etwas heruntergeladen hat oder nicht. Der ISP, damals 1&1, stellt die Information bereit. Es könnte ja auch ein freies oder geknacktes WLAN Schuld an allem gewesen sein! Wenn ich die Sachlage recht verstehe, ist es absolut unwichtig, wer dies gemacht hat
Es ist sogar egal, ob über deinen Anschluss überhaupt Filesharing betrieben worden ist.
http://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2010/19/138_kiosk
Ist deine IP einmal (laut Artikel mitunter fälschlich) zugeordnet worden, hast du keine Möglichkeit deine Unschuld zu beweisen. Die IP-Ermittlungsmaschinerie der Abmahner wird einfach als fehlerfrei angenommen.
toad schrieb Ich glaube nicht, dass ich der Einzige bin, der Opfer dieser Geldmacherei ist, und würde mich freuen, wenn man eine "Gebrauchsanleitung" oder zumindest Tipps zusammentragen könnte, wie andere diese Schikaniererei vermeiden können...
Im Endeffekt nach dem Deutschen Rechtssystem gar nichts. Abnahmen darf jeder schreiben, das ist erstmal nichts besonderes. DIe Frage ist, ob die Gegenpartei gewillt ist vor Gericht zu gehen, falls du nicht zahlst. Das ist wohl reines Glückspiel — ebenso wie das beim Gericht am Ende herauskommt. Wenn du wirklich die Datei hochgeladen hast, ist wohl eine Verurteilung von dir wahrscheinlich und dann zahlst du eine wesentlich höhere Summe.

Aber auch wenn du nichts hochgeladen hast: Dann steht dein Wort, gegen das einer Firma die sich darauf spezialiert hat IP-Adressen zu generieren. Da es fast unmöglich ist nachzuweisen, dass von deinem Internet-Anschluss aus /nicht/ die Datei hochgeladen wurde (dein Provider wird deine Verbindungsdaten schon gelöscht haben) steht und fällt alles mit der Gläubwürdigkeit der Firma. Sofern du nicht das Geld hast dir einen Gutachter zu kaufen, der ein Gutachten für dich über die Zuverlässigkeit deren Ermittlungsmethoden anstellt, hängt das alles vom Richter ab. Das ist derzeit — wie gesagt — ein reines Glückspiel; es gibt solche und solche Urteile.
Kinch schrieb
Im Endeffekt nach dem Deutschen Rechtssystem gar nichts. Abnahmen darf jeder schreiben, das ist erstmal nichts besonderes. DIe Frage ist, ob die Gegenpartei gewillt ist vor Gericht zu gehen, falls du nicht zahlst. Das ist wohl reines Glückspiel — ebenso wie das beim Gericht am Ende herauskommt. Wenn du wirklich die Datei hochgeladen hast, ist wohl eine Verurteilung von dir wahrscheinlich und dann zahlst du eine wesentlich höhere Summe.
Hier muss man auch klar unterscheiden, zwischen einer echten Verletzung des Urheberrechts, die, auch wenn es einem nicht gefällt, bei der jetzigen Rechtslage nunmal zivilrechtlich geahndet wird, und einer Abmahnfalle, bei der der Anspruchsteller einen Anspruch tatsächlich nur behauptet. In letzterem Fall, ist die ganze Sache bisher meines Wissens erst einmal tatsächlich durch die Instanzen gezogen worden und auch nur, weil der Abgemahnte den Anwalt des Abmahner auf Erstattung seiner Rechtsverteidigungskosten und Schadensersatz verklagt hat. http://bit.ly/hzjdI1
Im ersten Fall hat der Abmahner aber mitunter einen Anspruch. Und dann kann es teuer werden.
Kinch schrieb Aber auch wenn du nichts hochgeladen hast: Dann steht dein Wort, gegen das einer Firma die sich darauf spezialiert hat IP-Adressen zu generieren. Da es fast unmöglich ist nachzuweisen, dass von deinem Internet-Anschluss aus /nicht/ die Datei hochgeladen wurde (dein Provider wird deine Verbindungsdaten schon gelöscht haben) steht und fällt alles mit der Gläubwürdigkeit der Firma. Sofern du nicht das Geld hast dir einen Gutachter zu kaufen, der ein Gutachten für dich über die Zuverlässigkeit deren Ermittlungsmethoden anstellt, hängt das alles vom Richter ab. Das ist derzeit — wie gesagt — ein reines Glückspiel; es gibt solche und solche Urteile.
Glücksspiel ist fast noch zu milde. Ich weiß nicht wie man das Gegenteil beweisen soll. Außer man hat gar keinen Rechner.
Hier findest Du viele Infos zu dem Thema Abmahnvereine:

http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend-267.html#post1363648

Grundsätzlich würde ich bei einer Abmahnung auch erst mal nicht zahlen, da dies einem Geständnis gleichkommt.

Allerdings eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. die gibt es per Link auch in der obigem Megadiskussion.

Auf gar keinen Fall solche Abmahnschreiben ignorieren. Auch das kommt einem Geständnis gleich.

Am Besten ist es natürlich, gar nicht etwas urheberrechtlich geschütztes über solche Netzwerke zu tauschen. Allerdings kann einem auch eine Abmahnung passieren, wenn man in dieser Hinsicht eine absolut saubere Weste hat.

Manche Abmahner nehmen es nämlich gar nicht so genau mit dem, was runtergeladen wurde, gerade weil die Gerichte ihnen sehr oft recht geben.

Frei nach dem Motto: "Wer was über solche Netze tauscht, hat auch was illegales dabei". Was zwar wiederum illegal ist (Betrug, Vortäuschung einer Straftat, Irreführung der Justiz, ...), aber wer hat schon die finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten für einen breit angelegten Gegenangriff.

Das ist eines der wenigen Beispiele, bei denen ich die Amerikaner um ihr Rechtssystem beneide (Sammelklage).
norman schrieb
Das ist eines der wenigen Beispiele, bei denen ich die Amerikaner um ihr Rechtssystem beneide (Sammelklage).
Wobei eine Sammelklage zumindest im UWG möglich wäre. Dafür müsste sich mal ein berechtigter Verband da ran machen. Und es muss ein Fall unlauteren Wettbewerbs sein. http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
toad schrieb@ deadshox

Nicht nur das, sie haben den Ablauf paragraphengenau geschildert. Die Streckbank kam noch vor der Vierteilung, aber nach der unmenschlichen Zwangsfütterung von zwanzig Cheeseburger. Wahlweise gab es auch Tacos, die man als vernünftiger Archer natürlich vorzieht...

Mannnnnn! Lass dir von mir keinen Bären aufbinden - ich habe übertrieben 😃 😃 😃
Junge, mach son Scheiß nicht! Das war zu offensichtlich, is ja keiner weiter drauf eingegangen. 😃
  • [gelöscht]

Gregor schriebIch weiß nicht wie man das Gegenteil beweisen soll. Außer man hat gar keinen Rechner.
Es gab mal einen Fall, wo ein Mädel nachweislich im Ausland im Urlaub war und zeitgleich zu Hause was hochgeladen haben sollte. Gab einen Freispruch.