Dirk Sohler schriebbernarcher schriebEr kann sich auf das ausdrücklich gebündelte Angebot berufen und bestenfalls den Kauf als Gesamtes rückgängig machen.
Was der Gesetzgeber wohl dazu sagt, dass beim Ablehnen der Lizenzbedingungen im Windows-Setup eine Meldung erscheint, die Auffordert, sich zwecks Rückgabe der Lizenz an den Hersteller zu wenden …
Eine von mehreren Ungereimtheiten. Ansprechpartner ist nch deutschem Recht, wenn ich das richtig verstehe, allerdings zunächst der Händler. Der kann nach dieser Meldung bezüglich der Lizenz gegebenenfalls auf Microsoft, nicht auf den Gerätehersteller, zurückverweisen. Es sei denn, dieser tritt - wegen seiner Spezialverträge, dass das Gerät nur als Bündel angeboten werden darf - dem Endverbraucher gegenüber als Lizenzgeber im Namen von Microsoft auf.
Inwieweit so eine Meldung überhaupt rechtsverbindlich ist, müsste man allerdings genauer herausfinden. Ich bin kein Jurist und habe von all den Fallstricken und Schlupflöchern nun mal kaum Ahnung. Wichtig ist, dass man etwas kauft, und erst danach die Grenzen der EULA vorgesetzt bekommt. Es kann nur sein, dass man dann nur insgesamt vom Kauf zurücktreten kann, also das Beriebssystem samt Gerät zurückgeben muss, weil es ja als Einheit verkauft worden ist.
Iich finde schon, man sollte sich gegen diese Praxis nachdrücklich wehren, aber organisiert und mit auseichend juristischer Absicherung. Wir brauchen nicht gerade mal die Möglichkeit, die Microsoftsteuer rückerstattet zu bekommen. Die Anbieter müssen aus den Knebelverträgen rauskommen und der Kunde muss sich - ohne technische oder Kostenerpressung - aussuchen können, mit welchem Betriebssystem er sein Gerät haben möchte.