bernarcher schriebWichtig ist, dass man etwas kauft, und erst danach die Grenzen der EULA vorgesetzt bekommt.
Ich kenne nur die Regelung mit der AGB, und die sieht vor das ein Käufer die AGB vorgelegt bekommen muss, er muss die Möglichkeit haben alle Paragrafen zu lesen und eventuell Rückfragen zu stellen - und geschieht das nicht vor dem kauf sind die AGB für diesen Vertrag nichtig - das heißt es gelten nur die Gesetzlichen Standard-Regelungen und eventuell im Kaufvertrag selbst vermerkte Dinge.
Ich bin kein Jurist, aber ich denke das für die EULA von MS eigentlich das selbe gelten sollte: Wenn ich die EULA nicht explizit vor dem Kauf des Betriebssystems (sei es Einzeln oder im Bundle) dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt werden - dann sind sie (oder der Ganze Kaufvertrag) nichtig. Allerdings ist das bei Software ja immer ein wenig Schwierig.
Jedenfalls sollte Microsoft selbst die Windows-Lizenzen zurücknehmen und nicht den OEM- sondern Vollpreis erstatten - geld haben die doch sowieso genug, sollen sie für die (in meinen Augen) unlauteren Methoden doch bluten.
just my 2 cents
muh
(Verzeiht meine Rechtschreibuhg - bin nicht ganz wach)
Edit:
Apollo Costa schriebWie soll dann meine Oma den PC bedienen? Soll sie erst zum PC Speziallisten und sich Windows installieren lassen?
Ihr tut hier gerade so als gäbe es die Angebote nicht. Es gibt ein paar Notebooks mit FreeDos, ob die euch gefallen ist eine andere Geschichte.
Dann soll Microsoft mal einen vernünftigen Installer machen. CD rein, ne Stunde warten, CD raus, neu starten, fertig. Ich kenne zwar nur das 98, W2k, XP -Setup, aber Arch ist da eindeutig leichter zu bedienen. Und Ubuntu kann sogar ein Betrunkener im Vollsuff installieren ohne etwas falsch zu machen.