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  • bescheuerte deutsche Gesetze

Meine erste Post hier bei Euch - also Grüße an alle 🙂

Unter kubuntuforums.net wurde ich auf Folgendes aufmerksam gemacht:

http://www.kbarcode.net/Forum.16.0.html

Soll das etwa heißen, dass jedes in Deutschland gehostete Forum, das etwas anspricht, das gegen ein hier geltendes Gesetz verstoßen könnte, sich potentiell strafbar macht!?

So wird man z.B. im Sidux-Forum nicht den Namen mplayer lesen, sondern *multimedia package*, weil mplayer ffmpeg mitbringt, welches dazu benutzt werden kann, DRM zu umgehen (oops, habe ich das Forum hier jetzt bloßgestellt?).

Frage(n):
1. Ist das in der Tat so?
2. Wenn ja, gibt es Initiativen, diesen Schwachsinn zu stoppen?
3. Ich möchte einen Brief an meinen MdB schicken, bin aber völlig unbewandert in solchen Dingen - gibt es da so 'ne Art Template?
4. Kann jeder, der das liest, auch seinen MdB nerven?

So, das wars.

Und vielen Dank im Voraus 🙂
Also: AFAIK ist es gängige Praxis, daß Forenbetreiber nicht unbedingt haften, für das, was jemand geposted hat. Allerdings müssen sie der Auforderung nachkommen, rechtswidrige Posts zu löschen. So ist die derzeitige Rechtslage. Aber es gibt noch ein, zwei Gerichte, die da ein wenig anders entscheiden - wogegen nur ein Widerspruchsverfahren hilft.
toad schrieb 1. Ist das in der Tat so?
2. Wenn ja, gibt es Initiativen, diesen Schwachsinn zu stoppen?
3. Ich möchte einen Brief an meinen MdB schicken, bin aber völlig unbewandert in solchen Dingen - gibt es da so 'ne Art Template?
4. Kann jeder, der das liest, auch seinen MdB nerven?
1. Nein. Forenbetreiber hafen grundsätzlich nur, wenn sie von strafbaren Äußerungen Kenntnis erlangen, und es ihnen möglich wäre, in angemessenem Zeitrahmen und mit angemessenem Technischen aufwand zu reagieren, dies aber nicht tun.

2. Unnötig, da in der beschriebenen Form genau so unrichtig, wie die Behauptung, es wäre komplett und immer illegal, nmap & Co. zu besitzen oder zu verwenden.

3. Nicht, dass ich wüsste, aber du darfst natürlich jedem Politiker, dem du das möchtest, schreiben, was du willst.

4. Warum?
Du weisst, dass die das nicht selbst lesen?
Weltio schrieb Du weisst, dass die das nicht selbst lesen?
Natürlich lesen die nicht alles selbst, das wird vorsortiert und von Beratern/Assistenten bearbeitet und für gewöhnlich auch beantwortet. Jeder Bürger darf aber dennoch Politikern Briefe schreiben.
Für sowas gibt es glaub ich den Petitionsausschuss.
Dann musst du nur noch aufpassen das du kein Hesse bist sonst wirst du zum Tode verurteilt:
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/10_1verfassung/10-1-verfass/paragraphen/para21.htm
toad schrieb So wird man z.B. im Sidux-Forum nicht den Namen mplayer lesen, sondern *multimedia package*, weil mplayer ffmpeg mitbringt, welches dazu benutzt werden kann, DRM zu umgehen (oops, habe ich das Forum hier jetzt bloßgestellt?).
das wäre ja die Höhe und stände im Kontrast zu unserem Grundgesetz, dass uns die freie Meinungsäußerung zusichert.
Schließlich dürfen wir auch ÜBER andere Straftaten (Kinderpornos, ...) reden, ohne gleich in den Tatverdacht gerückt zu werden, diese Straftat zu begehen (gut, manch einer in unserem Rechtsstaat biegt sich da auch schonmal etwas anderes zu recht)
BurnOver schrieb Dann musst du nur noch aufpassen das du kein Hesse bist sonst wirst du zum Tode verurteilt:
Komplett falsch. Siehe Artikel 102 und 31 des GG. Und das gilt, auch für die Hessen.
Phil-san schrieb Komplett falsch.
Nun, dass die Hessen die Todesstrafe in ihrer Verfassung haben, ist fakt. Da das Grundgesetz über der Landesverfassung steht, kommt die Todesstrafe nicht zum Einsatz, da gesetzlich nicht zulässig – Ändert aber nichts daran, dass sie in der hessischen Verfassung steht.
Dirk Sohler schrieb
Phil-san schrieb Komplett falsch.
Nun, dass die Hessen die Todesstrafe in ihrer Verfassung haben, ist fakt. Da das Grundgesetz über der Landesverfassung steht, kommt die Todesstrafe nicht zum Einsatz, da gesetzlich nicht zulässig – Ändert aber nichts daran, dass sie in der hessischen Verfassung steht.
Exakt, so hat es auch unser Ö-Recht Prof erklärt. Bei den Hessen gibt es definitiv noch die Todesstrafe.
Was doch aber trotzdem nichts daran ändert, dass man in Hessen eben nicht
zu Tode verurteilt werden kann (was ich mit meinem Post ausdrücken wollte,
die etwas zu spartanisch gewählte Ausführung hat da vielleicht etwas die
Intention verschleiert)? Ein solches Urteil wäre doch dann Verfassungswidrig.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Phil-san schrieb Ein solches Urteil wäre doch dann Verfassungswidrig.
Im Bezug auf die hessische Verfassung nicht. Die „deutsche Verfassung“ (eben das Grundgesetz) steht allerdings darüber. Wenn es das Grundgesetz nicht geben würde, dürfte Hessen die Todesstrafe verhängen.