Leider ist das im deutschen Recht nicht ganz so einfach. Wenn man zum Beispiel einen Screenshot von Microsoft Windows machen würde, könnte Microsoft das durchaus als unerlaubten Eingriff in ihr Urheberrecht ansehen, Microsoft hat das
hier sogar ziemlich umfassend geregelt. Da heißt es:
Für jede Nutzung von Screen Shots gilt:
1. Sie dürfen bei der Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten Microsoft oder eines seiner Produkte nicht herabsetzen.
2. Sie dürfen Produkte, Produktnamen, Firmennamen, Screen Shots oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material von Microsoft nicht auf eine Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, Microsoft sei ein Sponsor Ihres/Ihrer Produkte(s) oder Dienstleistung(en), unterstütze diese oder stehe sonst mit diesen in Verbindung.
3. Sie dürfen zwar zum Aufnehmen der Screens von Microsoft-Produkten Ihre eigene Technologie verwenden und die Größe Ihren Bedürfnissen anpassen, aber Sie dürfen dabei nicht das Bild und/oder Titelleisten, Dropdownlisten, Dialogfelder oder Icons des Screens auf irgendeine Weise verändern. Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in einem Microsoft-Produkt erscheinen würden.
4. Screen Shots aus Microsoft-Produkten sind auf den folgenden Materialien erlaubt, dürfen jedoch nicht das auffälligste visuelle Element in diesen Materialien sein. Des Weiteren dürfen nicht mehr als 10 % Ihrer Inhalte aus Microsoft Screen Shots bestehen. Beispiele: Marketingmaterialien, Anzeigen, Bucheinbände, Produktverpackungen und andere Werbematerialien.
Bei Arch Linux stellt sich das Problem nicht, da es ein OS-Projekt ist. Dennoch bist du der Urheber des Bildes. "Public Domain" bedeutet zwar, dass du als Urheber sämtliche Veränderungen des Bildes ausdrücklich erlaubst, dennoch bleibt man der Rechteinhaber und der ist in Deutschland nennungspflichtig. Lange Rede, kurzer Sinn: Hättest du was dagegen, wenn ich als Urheber "Pierre Schmitz" angebe? 😉