Lin2Core schriebOb Lohn oder Gehalt, dass konnte ich bisher nie auseinanderhalten.
Arbeiter bekommen Lohn. Lohn ist Sachbezogen (z.B. je gefertigtem Werkstück 5 Euro). Angestellte bekommen Gehalt. Gehalt ist zeitbezogen (z.B. 3000 Euro brutto für 40 Stunden die Woche). Wobei diese Aufteilung heutzutage kaum noch eine tatsächliche rechtliche Relevanz hat, da die Art der Beschäftigung ja aus den restlichen Punkten des Arbeitsvertrags hervorgeht.
Lin2Core schriebDa mein Arbeitgeber meine aktuelle finanzielle Situation kennt (Schulden), denkt er sich garantiert dass ich mir einen Rechtsanwalt nicht leisten kann und theoretisch hat er auch recht.
Es gibt genügend freie Stellen (
frag-einen-anwalt.de,
anwalt.de, die örtliche Rechtsberatung, etc.), bei denen du dich informieren kannst. Ist immer etwas blöd, erst anzufangen sich damit zu beschäftigen, wenn's schon brennt, aber die Lektüre dieser Seiten ist immer ganz gut.
Lin2Core schriebPraktisch gesehen, kann ich die Gebühren bei dem aktuellen RA in Raten abzahlen.
Sage deinem Anwalt, er soll die Anwaltskosten dem Schuldner anlasten, dann muss dein (Ex-)Arbeitgeber ihn bezahlen, bzw. dir mehr bezahlen 🙂 Trotzem: Viel Glück morgen beim Arbeitsamt! (Die können sich drehen und wenden wie sie wollen: Eine Agentur hat Agenten und Klienten. So lange es dort Beamte und Bürger gibt, ist es ein Amt! *g*)