Es geht um die sehr umstrittene Auslegung des § 44a UrhG.
Grundsätzlich ist es ja so, dass das Kopieren zum Zwecke der Privatkopie erlaubt ist. Seit einigen Jahren ist dieses Recht dadurch eingeschränkt, dass eine Kopie eines Werkes dann nicht angefertigt werden darf, wenn es in offensichtlich rechtswidriger Weise öffentlich zugänglich gemacht (also ins Internet oder in die Tauschbörse gestellt) wurde. Deswegen gilt auch das, was früher behauptet wurde, dass nur der Upload eine Urheberrechtsverletzung seien schon lange nicht mehr, auch wenn es überall behauptet wird.
Mit § 44a UrhG hat es jetzt folgendes auf sich. § 44a erlaubt :
...vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Hierdurch sollen etwa Hostprovider freigestellt werden, die für das Zwischenspeicher und Weiterleiten zwischen Netzen ansonsten als Vervielfältigungshandlung eine eigene Lizenz benötigen würden.
Problematisch in Bezug auf Streams ist nun, ob das Zwischenhalten im Browsercache unter diese Norm fällt. Dann wäre das Anschauen des Streams legal. Die Darstellung auf dem Bildschirm stellt wegen ihrer Flüchtigkeit gerade keine Kopie dar.
Noch Problematischer wird es, ob auch rein systeminterne Speicher (irgendwelche Caches auf der Grafikkarte oder so .... keine Ahnung wo sowas noch gecached wird), auf die der Nutzer keinen Einfluss hat, erfasst sind. Was ist mit einem Cache im Router (falls es sowas gibt) oder der Firewall oder so? (Leider haben juristen -wie ich auch- oft nicht genügend technisches Verständnis.
Die Frage ist seit Jahren umstritten. Es hat bisher wohl nur an der Möglichkeit gefehlt, in großem Stil die IP-Adressen der Nutzer von Streams rauszufinden. Bleibt zu hoffen, dass irgendwer die Sache zum BGH bringt, damit der endgültig entscheidet. Das kann aber dauern, weil sich erstmal jemand finden muss, der da das nötige Kleingeld für hat.