Neuromatic schriebIch stimme mit Gregor überein, allerdings lässt sich grob Überschlagen sagen, dass Du mit dieser Art Programm nur eine Straftat begehst, wenn Du auch schädliche Funktionen auf dem Zielrechner ausführst, und|oder das "Opfer" nichts von Deiner Aktivität weiß.
Das ist schon wieder problematisch. Da schon das Herstellen des Programmes strafbar ist, muss es gerade nicht irgendwo ausgeführt werden. Es reicht aus, dass der Zweck des Programmes darin liegt, schädliche Funktionen auszuführen. Es ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, dass aus gutem Grund schon Gegenstand einer Entscheidung des BVerfG war (s.o.). Wer mal wirklich garnichts zu tun hat, sollte sich mal die Beratungen zu dem Gesetz im BT durchlesen. So viel Unkenntnis auf einem Haufen ist schon erschreckend. Und am Ende kommt dann halt Mist raus.