Amigotux
Ich finde dieses Gehabe auch ziemlich kindisch. Beim Kauf war klar, dass ne Windows-Lizenz dabei ist. Kunde war darüber informiert, gekauft und gut.
Was soll das nachträgliche Gehampel ? Wenn, dann VORHER anfragen ob der Kauf auch ohne Windows-Lizenz möglich ist. Erst beim Händer, dann beim Hersteller. Keiner kauft sich einen PC mit Grafikkarte und sagt dann hinterher... nene... die will ich nicht... da gibt's was Besseres... nehmt nur die Karte zurück und gebt mir mein Geld.
VORHER klären... das ist angesagt. Und wenn das zu nichts führt, dann anderes Gerät oder halt versuchen den GRUNDSATZ gerichtlich zu klären.
Aber da bringt so ein Forum wie dieses nichts als Ratgeber... da muss dann Rechtsbeistand eingekauft werden. Und der lässt sich im NACHHINEIN auch nicht drauf ein einen Teil der Leistung zurückzunehmen :-)
danbruegge
Tja. Kauf doch mal ein EiFone ohne iOS... Dir gefällt die Hardware, magst aber das OS nicht, willst aber unbedingt das Handy haben. Was machst du nun?
Ich habe vor dem Kauf bei Acer angefragt und mir Wurde gesagt das Sie es machen. Wo ist das Problem?
Ich habe auch nachgefragt ob die Hardware ohne OS angeboten wird. Wird sie aber nicht. Das ich die Hardware aber haben möchte habe ich sie mir gekauft und sie eingeschickt. Sie wird aktuell gerade "repariert".
Amigotux
Vorher fragen ist ja auch OK, wie gesagt. Wenn Du das iPhone z. B. nicht ohne OS bekommst, dann kaufe es nicht erst und stelle dann anschliessend Anforderungen. Wenn, dann ohne Kauf das Verkaufsverhalten der Hersteller anfechten. Aber eben nicht erst kaufen und dann einen auf "schlau" machen. Das ist schon alles.
danbruegge
Wenns aber genau die Hardware ist, die es nirgends anderswo gibt und sie entspricht voll und ganz dem was du suchst? Dann kann man doch den Mund auf machen.
Und wenn nie jemand den Mund aufmacht wird sich auch nie was ändern und man wird immer PCs/Notebooks mit vor Installierten Windows bekommen. 😉
Gigadoc 2
Leider helfen Gerichtsurteile aus Frankreich hier nicht viel 🙁
Ich geb jetzt auch mal meinen Senf dazu:
Vorneweg einmal, ich finde das absolut richtig, auf diesem Weg Windowslizenzen loszuwerden. Ja, es trifft zuerst einmal Händler die nix dafür können, aber es setzt ein Zeichen (und so viel Schaden nehmen die dadurch jetzt auch nicht). Und es sind auch nicht die 1% Linuxgeeks, die das böse M$ so hassen, sondern so ein Rückgabewunsch kann sehr viel praktischere Gründe haben. Z.B. hat man noch eine alte Lizenz von Windows XP übrig, und möchte viellecht gar kein 7. Oder eben man will generell kein Windows, weil man es nicht braucht.
Der wichtigste Grund ist jedoch, sich aus diesem Würgegriff von Microsoft zu befreien; nicht um der Firma eins auszuwischen, sondern weil Microsoft mit dieser Taktik (wie schon erwähnt in diesem Thread) auch den Fortschritt aufhält. Nehme man als beispiel nur mal USB 3.0, ARM, oder so etwas. Es ist einfach eine unfaire Geschäftsmethode, die es bei materiellen Gütern (offiziell) schon lange nicht mehr gibt.
Dann sagen ja noch viele, dass es ja Notebooks ohne Windows gibt. Ich hab mich bei meinem Notebookkauf auch bei notebooksbilliger.de umgesehen. Die Geräte, die mit FreeDos oder Red Flag Linux (srsly, ein Linux das wie Windows XP aussieht) ausgeliefert werden sind meinst einfach nur unterste Grenze. Veraltete Hardware (aber nicht zwangsläufig offen), wenig Arbeitsspeicher, so 150€-Modelle von Laptops. Auf jeden Fall kam keines der Modelle meinen Anforderungen gerecht.
Als nächstes kommen dann die widersprüchlichen Lizenzen. Ich hab mir schliesslich ein Notebook mit Windows 7 gekauft, wollte aber versuchen die Lizenz zurückzugeben. Ich öffne das Notebook, lese die EULA, und was steht da? Bei Rückgabe der Lizenz muss unter Umständen das ganze System zurückgegeben werden (nicht originaltext). So gab ich mich also geschlagen, nur um einen Monat später zu erfahren, dass dieses Vorgehen in Deutschland nicht rechtsgültig ist.
Ein Rechtsanwalt, mit dem ich zufällig über dieses Thema gesprochen habe, meinte dass diese Art der Produktbündelung nicht legal sei. Es hat wohl mal einen Architekt gegeben, der ein Gründstück nur mit der Auflage verkaufte, das Haus dafür dann auch zu entwerfen. Ein potentieller Käufer ist gegen diesen ins Gericht gegangen, und der Bundesgerichtshof (glaube ich), hat entschieden dass eine solche Bündelung der Produkte nicht zulässig ist, auch wenn sie eigentlich zusammengehören. Der Rechtsanwalt meinte, dass sich dieser Beschluss auch auf Software/Hardware übertragen lasse. (Noch so ein Vergleich, aber unsere Regierung vergleicht ja auch gerne Materielles direkt mit virtuellem)
Wenn das also stimmt (ich bin ja selbst kein Jurist, also kann ich das nicht überprüfen), ist die EULA von Windows 7 in Deutschland nicht mal vollständig Rechtsgültig, und man hat Anspruch auf Rückgabe. Das wird nur sehr gut vertuscht.
Ich finde, es müsste mal eine gut organisierte Sammelklage gegen das Vorgehen geben. Inzwischen bereue ich es, dass ich einfach so geglaubt habe was in der EULA steht, und mich nicht nähre informiert habe. Falls jemand so eine Klage organisieren würde, sollte man sich auf jeden Fall auf den Architektenfall berufen.
LusH
Um auf eine Antwort weiter vorne zu antworten:
Der Marktanteil von GNU/Linux basierten Betriebssystemen liegt schätzungsweise bei etwa 2 %.
OSX hat in etwa 3 %.
GNU/Linux & OSX haben beide aufgeholt, vorher lag Windows bei 97 % oder so.
[gelöscht]
Hallo,
ich habe mir das ganze Thread durchgelesen und unterstütze euch völlig. Bitte berichtet über eure Ergebnisse. Sie sind für die anderen, die auch Windows abgeben wollen sehr wichtig!
Grüße
[gelöscht]
LessWire schriebDas Notebook wurde mit den beschriebenen Eigenschaften - also inkl. W..7 Lizenz - gekauft. Da wird im Nachhinein eine Klage kaum zugunsten des Käufers ausgehen, denn es gibt ja nichts zu bemängeln. Alles wurde wie bestellt geliefert!
Wenn Klage, dann generell ohne Bezug auf einen bestimmten Kauf. Am besten wäre vermutlich eine Sammelklage.
Gruß, LW.
"inkl. Jehova-Lizenz gekauft" - da man die Lizenzbedingungen aber erst beim Booten/Installieren lesen kann, ist das Argument "haben sie doch mitgekauft" unerheblich.
Nur mal am Rande: analog sind übrigens AGBs wie bei iPhones, die man erst bei Inbentriebnahme und dann noch nur in Englisch zu lesen bekommt, nicht bindend
(steht da also z.B. "rooten ist böse und lässt die Garantie erlöschen" ist das Conchita).